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Fahrerlaubnisklassen

Gerne bilden wir Sie aus:

 Klasse B

  • Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, max. 8 Fahrgastplätze plus Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse auch mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt.

  • Mindestalter: 17/18 Jahre

      Schlüsselzahl 197

      Begleitendes Fahren

Klasse B 96

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beinhaltet alle Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, solange die Kombination eine zulässige Gesamtmasse von 4250 kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren)

Klasse BE

  • Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger, solange die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren)

Klasse AM

  • Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu einer bauartbestimmten  Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h Hubraum max. 50ccm bei Benzinmotoren,  Leistung max. 4 kW bei Elektromotoren und Dieselmotoren Leermasse, bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (ohne die Masse der Batterie bei Elektrofahrzeugen)

  • Mindestalter: 15 Jahre 

Klasse A1

  • Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Leistung von max. 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.  Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

  • Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) > 50 ccm, mit unbegrenzter Leistung, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit unbegrenzter Leistung

  • Mindestalter: 24 Jahre

  • Mindestalter bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen: 21 Jahre

  • Mindestalter bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre

Mofa

  • Fahrrad mit Hilfsmotor oder RollerHubraum max. 50 ccmHöchstgeschwindigkeit 25 km/h

  • Mindestalter: 15 Jahre

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