...einige Tipps
-
Nach der Anmeldung in der Fahrschule, kann direkt mit dem theoretischen Unterricht und den fahrpraktischen Stunden begonnen werden.
-
Laut Fahrschülerausbildungsverordnung ist das Verzahnen zwischen den theoretischen und den praktischen Stunden vorgesehen.
-
Die theoretische Prüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Stundenzahl nachgewiesen werden kann und Ihr Prüfantrag bei der zuständigen Prüfstelle vorliegt.
-
die kostenlose bestandene Vorprüfung in unserer Fahrschule dient als Kontrolle des aktuellen Wissenstandes Ihrer Prüfungsreife.
-
Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen. (FahrschAusbO §6).